Zusammenfassung – darum geht es in diesem Beitrag
- Antrag noch 2026 stellen: Es gelten die heutigen Punktgrenzen – auch wenn der Gutachter erst 2027 kommt.
- Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Die neuen Punktgrenzen allein sind kein Grund für eine Herabstufung.
- Anfang 2027 drohen längere Wartezeiten bei der Pflegekasse.
- Diese Woche: Der Bundesrat hat den Entwurf erhalten, Verbände fordern Änderungen.
- 5 Tipps, was Sie jetzt tun können.
Was ist diese Woche passiert?
- Der Bundesrat hat den Entwurf erhalten. Die Bundesregierung hat das Gesetz als „besonders eilbedürftig“ eingestuft. Es soll noch vor Weihnachten beschlossen werden.
- Eine neue Expertenrunde wurde eingesetzt. Die „Strukturkommission Pflege“ soll bis Ende Januar 2027 erste Ideen für eine weitere Reform vorlegen. Am jetzigen Gesetz ändert das nichts.
- Verbände fordern Änderungen. Der Sozialverband VdK und Verbände der Pflegedienste wollen im Bundestag noch Verbesserungen erreichen. Ob das klappt, ist offen.
Warum das Antragsdatum so wichtig ist
Bei der Begutachtung gibt es Punkte. Je mehr Hilfe Sie brauchen, desto mehr Punkte – und desto höher der Pflegegrad. Ab 2027 sollen für Pflegegrad 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein:
- Pflegegrad 1: heute ab 12,5 Punkten – geplant ab 15 Punkten
- Pflegegrad 2: heute ab 27 Punkten – geplant ab 30 Punkten
- Pflegegrad 3: heute ab 47,5 Punkten – geplant ab 50 Punkten
- Pflegegrad 4 und 5: unverändert
- Stellt ihre Tochter den Antrag im Dezember 2026, bekommt Frau M. nach heutigem Recht Pflegegrad 2 – auch wenn der Gutachter erst im Februar kommt.
- Stellt die Tochter den Antrag erst im Januar 2027, wäre es nach den neuen Regeln nur noch Pflegegrad 1.
Gut zu wissen: Anfang 2027 kann es länger dauern
Normalerweise muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen über einen Antrag entscheiden. Laut Entwurf gilt diese Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 nicht. Nur in besonders dringenden Fällen muss es weiter schnell gehen.
Das heißt: Viele Menschen werden ihren Antrag kurz vor Jahresende stellen – und dann eventuell länger auf den Bescheid warten. Ein früher Antrag lohnt sich also doppelt.
Was Sie jetzt tun können
- Ruhe bewahren. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis Ende 2026 gilt alles wie bisher.
- Noch keinen Pflegegrad, aber Hilfebedarf? Prüfen Sie, ob ein Antrag jetzt sinnvoll ist. Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse reicht, um das Antragsdatum zu sichern.
- Schon einen Pflegegrad? Stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung nicht vorsorglich. Er lohnt sich nur, wenn Sie wirklich mehr Hilfe brauchen als bisher. Lassen Sie sich vorher beraten.
- Entlastungsbetrag nutzen. Angespartes Geld (131 € im Monat) möglichst noch 2026 für Alltagshilfe einsetzen. Ob es 2027 noch genutzt werden kann, ist unklar.
- Pflegegrad 1? Der Entlastungsbetrag soll ab 2027 wegfallen. Planen Sie rechtzeitig, wie Hilfe im Alltag weiter bezahlt wird.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 21.10.2026 wieder. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; Einzelheiten können sich ändern. Der Artikel ersetzt keine persönliche Beratung.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PDF), § 142b SGB XI
- BR24 (17.10.2026): Pflegereform kommt: Warum man noch heuer handeln soll
- DCO (Stand 18.10.2026): PNOG – der aktuelle Stand
- Care vor9 (18.10.2026): „Es gibt noch Spielraum für Korrekturen am PNOG“
- rentenbescheid24 (18.10.2026): Pflegegrad noch 2026 beantragen?