Zusammenfassung – darum geht es in diesem Beitrag
- 5. November: Der Bundestag berät die Pflegereform zum ersten Mal.
- SPD und Bundesländer wollen den Entwurf noch ändern.
- Pflege-Kommission startet: neue Reform-Ideen bis Januar 2027.
- Wichtigster Tipp bleibt: Antrag noch 2026 stellen.
- 10 Fachbegriffe aus der Pflege – einfach erklärt.
Was ist seit letzter Woche passiert?
- Der Termin im Bundestag steht. Am 5. November spricht der Bundestag zum ersten Mal über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Danach berät der Gesundheitsausschuss weiter. Beschlossen werden soll das Gesetz im Dezember.
- Die SPD will nachbessern. Obwohl die SPD den Entwurf in der Regierung mitgetragen hat, will ihre Bundestagsfraktion noch Änderungen erreichen. Ihr Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagt: Die Geldprobleme der Pflegeversicherung dürften nicht „auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“ gelöst werden.
- Auch Bundesländer melden sich. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland fordern unter anderem, dass der Eigenanteil im Pflegeheim bei höchstens 1.500 Euro im Monat gedeckelt wird. Bei der Konferenz der Ministerpräsidenten am 22. Oktober gab es dazu aber noch keinen Beschluss.
- Die Pflege-Kommission hat angefangen. Am 27. Oktober hat eine Runde aus 13 Fachleuten ihre Arbeit begonnen. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine zweite, größere Reform machen. Die könnte nach Plänen der Regierung am 1. Juli 2027 starten.
Was heißt das für Sie? Noch ist nichts entschieden. Ob sich am Entwurf etwas ändert, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Bis Ende 2026 gilt alles wie bisher.
So geht es weiter – der Fahrplan
- 5. November 2026: erste Beratung im Bundestag
- November 2026: Anhörung von Fachleuten im Gesundheitsausschuss
- 11. Dezember 2026: Abstimmung im Bundestag (geplant)
- 18. Dezember 2026: Abstimmung im Bundesrat (geplant)
- 1. Januar 2027: die meisten Änderungen sollen gelten
- Ende Januar 2027: Vorschläge der Pflege-Kommission
Pflege-Wörterbuch: 10 Begriffe einfach erklärt
In den Nachrichten zur Pflegereform fallen viele Fachwörter. Hier erklären wir die wichtigsten – so, wie sie heute gelten.
- Pflegegrad – Er zeigt, wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse.
- Begutachtung – Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Sie zu Hause. Er schaut sich sechs Lebensbereiche an, zum Beispiel Bewegung, Körperpflege und Gedächtnis. Daraus ergeben sich Punkte – und aus den Punkten der Pflegegrad.
- Pflegegeld – Geld von der Pflegekasse, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Ab Pflegegrad 2, zum Beispiel 347 Euro im Monat bei Pflegegrad 2.
- Pflegesachleistung – Die Pflegekasse bezahlt einen Pflege- oder Betreuungsdienst, der zu Ihnen nach Hause kommt. Ab Pflegegrad 2, zum Beispiel bis zu 796 Euro im Monat bei Pflegegrad 2.
- Entlastungsbetrag – 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag, zum Beispiel Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Gilt schon ab Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote erstattet.
- Verhinderungspflege – Wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank ist, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung.
- Kurzzeitpflege – Ein vorübergehender Aufenthalt im Pflegeheim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr.
- Beratungseinsatz – Wer Pflegegeld bekommt, muss sich regelmäßig zu Hause beraten lassen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das ist keine Kontrolle, sondern eine Hilfe.
- Eigenanteil – Der Teil der Kosten im Pflegeheim, den Bewohner selbst zahlen müssen, weil die Pflegekasse nicht alles übernimmt.
- Bestandsschutz – Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht durch neue Regeln. Das soll auch bei der Pflegereform gelten.
Was Sie jetzt tun können
- Ruhe bewahren. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis Ende 2026 gilt alles wie bisher.
- Antrag noch 2026 prüfen. Wenn Sie Hilfe brauchen, aber noch keinen Pflegegrad haben: Ein Antrag vor dem 31. Dezember wird nach den heutigen, günstigeren Punktgrenzen bewertet.
- Entlastungsbetrag nutzen. Angespartes Geld möglichst noch 2026 für Alltagshilfe einsetzen.
- Beratungseinsatz nicht vergessen. Wer Pflegegeld bekommt, sollte den Termin rechtzeitig machen – sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden.
- Fragen sammeln. Schreiben Sie auf, was Sie wissen möchten – wir beantworten es gern persönlich.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 28.10.2026 wieder. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; Einzelheiten können sich ändern. Die Beträge im Wörterbuch gelten heute (2026). Der Artikel ersetzt keine persönliche Beratung.
Quellen
- Deutsches Ärzteblatt (22.10.2026): SPD will Pflegereform im Bundestag nachbessern
- AOK – G+G (22.10.2026): Pflegereform: Rufe nach Nachbesserungen werden lauter
- tagesschau.de (27.10.2026): Was die Pflegekommission klären soll
- BR24 (28.10.2026): Pflegereform: Das soll sich bei den Pflegegraden ändern
- DCO (Oktober 2026): PNOG – der aktuelle Stand